HHL Leipzig Graduate School of Management
Seit dem 02.07.2023 gilt in Deutschland das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen).
Das HinSchG dient dem Schutz der hinweisgebenden Personen, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz mitteilen möchten. Die Tatbestände, die gemeldet werden können, sind in § 2 HinSchG – Einzelnorm abschließend aufgeführt.
Die HHL Leipzig Graduate School of Management hat eine interne Meldestelle für Hinweise gem. § 12 HinSchG eingerichtet.
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